Unterhalt Ehefrau
Beim Unterhalt der Ehefrau ist es wiederum sehr schwer, den angemessenen Betrag zu berechnen, es kommt nämlich darauf an, ob diese noch verheiratet oder schon geschieden ist, eigene Einkünfte hat oder Vermögen, das sie einzusetzen hat. Der Grundsatz ist der, dass die Ehefrau knapp die Hälfte bekommt; vor allen Dingen dann, wenn sie nicht berufstätig ist und der Unterhaltspflichtige berufstätig ist, der dann mehr bekommt wegen der Aufwendungen für seine Tätigkeit.
Siehe auch meine Ausführungen zur „Düsseldorfer Tabelle“.
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