Wer Lösungen will findet Wege.
Wer keine Lösungen will, findet Gründe.
Verwaltungsrecht
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht
Familienrecht
Strafrecht
Starnberg
Fürstenfeldbruck
Weilheim
Gilching
Germering
Gauting
Berg
Seeshaupt
Seefeld
Bernried
Herrsching
Inning
Dießen
Wolfratshausen
Gräfelfing
Tutzing
Murnau
München

Wirtschaftsrecht in Starnberg und im Raum München - Fachfragen über wirtschaftliche Verknüpfungen des Zivilrechts, des Steuerrechts, des Insolvenzrechts und des Gesellschaftsrechts


Das Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gesetze und Verordnungen, mit denen der Staat die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat regelt.

Das Wirtschaftsrecht als solches ist eigentlich kein präziser Fachbegriff: Allgemein versteht man darunter die Verknüpfung juristischer Fachfragen mit wirtschaftlicher Erfahrung und entsprechendem Beurteilungsvermögen. Als Rechtsanwalt, der hier tätig ist, sollte man nicht nur eine profunde zivilrechtliche Erfahrung besitzen, sondern auch die gesellschaftsrechtliche, steuerliche und insolvenzrechtliche Situation beurteilen können. Hierzu muss man weder Steuerberater noch Insolvenzverwalter sein, vielmehr ist es wichtig anhand grundsätzlicher Parallelkenntnisse zu entscheiden, wann ein Steuerberater oder insovenzrechtlich tätiger Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte.

Viele Rechtsanwälte beurteilen wirtschaftsrechtliche Sachverhalte oft zu einseitig nach juristischen Gesichtspunkten und vernachlässigen häufig den wirtschaftlichen Bezug ihrer Arbeit.

  • Beispiel 1: Die Haftungsbeschränkung der GmbH und der AG im Verhältnis zu den Gesellschaftern erscheint für den Unternehmer auf der ersten Blick sehr reizvoll, wenn ihm dieses erläutert wird, eine Umwandlung in eine solche Gesellschaft gibt aber insoweit nicht immer Sinn. Bei sehr kleinen Betrieben (z. B. Bäcker oder Metzger) erscheint das Haftungsrisiko häufig überschaubar, der erhebliche bürokratische und finanzielle Mehraufwand wird jedoch stark unterschätzt. Gerade solche Betriebe brauchen ihre Kraft und Zeit für das Geschäft und nicht für noch mehr Papieraufwand als ohnehin.
  • Beispiel 2: Oft erscheint die Verbindung mit einem (neuen) Geschäftspartner als unternehmerisch sehr interessant und lässt sich vertraglich perfekt darstellen. Der Ärger, wenn die Zusammenarbeit nicht funktioniert oder platzt ist häufig vorprogrammiert und lässt sich auch durch sehr gute Verträge nur begrenzt vermeiden. Besondere Vorsicht sollte beachtet werden mit nicht in Deutschland ansässigen Partnern, denn auch in Ansehung der EU ist die Prozessführung/Vollstreckung bereits nach England oder Italien langwierig, teuer und ungewiss. Keineswegs will ich mit diesen Überlegungen eine unternehmerische Verdrossenheit auslösen, von Geschäften oder Partnerschaften aus juristischen Gründen grundsätzlich Abstand zu nehmen. Ich will lediglich aufzeigen, daß bei wirtschaftsrechtlichen Beratungen eine Reihe verschiedenen Facetten bedacht werden müssen, was nur einem erfahrenen Rechtsanwalt möglich ist.  


weiter mit Zivilrecht »