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Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Tabellenwerk zur Regelung von Unterhalt.

Der Gesetzgeber hat die Frage, wie hoch der Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens oder nach Scheidung ist, nicht geregelt. Auch finden sich keinerlei Zahlen zu der Frage, wie hoch der Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind oder einen Volljährigen ist. Auch die Frage, wie lange ein Student finanziert werden muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Richter haben viele Jahre lang nach einem Orientierungsrahmen gesucht, was dazu geführt hat, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf hier eine führende Rolle einnimmt und die Düsseldorfer Tabelle entwickelt hat, die regelmäßig (meistens jährlich) ergänzt und fortgeschrieben wird. Hier finden sich Tabellenwerte, die von dem jeweiligen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und von der arbeitsrechtlichen Situation und dem Lebensalter des Unterhaltsberechtigten abhängen.

Nicht sinnvoll ist es, im Internet die Düsseldorfer Tabelle herunterzuladen und zu versuchen, sich selbst den Unterhalt auszurechnen. Die Gerichte sind nämlich nicht an die Düsseldorfer Tabelle zwingend gebunden, dies ist nur ein Orientierungsrahmen. Das Gericht kann jederzeit in der besonderen Situation nicht unerheblich hiervon abweichen. Beispielsweise ist eine getrennt lebende Mutter, die (ein oder mehrere) minderjährige Kinder betreut, so wie es auch während der Ehe gewesen ist, nicht zur Berufstätigkeit verpflichtet. Ist sie gleichwohl berufstätig, so hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, in welchem Maße Familienrichter dieses sogenannte überobligationsmäßige Einkommen auf ihren Unterhaltsanspruch verrechnen. An die Düsseldorfer Tabelle lehnen sich die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der süddeutschen Gerichte an. Alle Gerichte verwenden diese Tabellen und Leitlinien jedoch nur als Orientierungsrahmen. Die Entscheidung des Einzelfalles kann deswegen nur begrenzt vorhergesagt werden.

Deswegen ist es sehr sinnvoll, sich bei der Frage, welcher Unterhalt letztlich geschuldet wird oder zu erwarten ist, durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Düsseldorfer Tabelle für Starnberg & München - Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt und Studentenunterhalt

 

Weiterführende Links:

Einvernehmliche Scheidung
Kindesunterhalt
Nachehelicher Unterhalt
Unterhaltspflicht
Selbstbehalt Unterhalt
Unterhalt berechnen
Unterhalt Ehefrau
Unterhalt volljähriges Kind
Unterhaltstabelle
Versorgungsausgleich