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Gewerberecht

Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Einen wichtigen Teil des Verwaltungsrechtes stellt auch das Gewerberecht dar, also beispielsweise die Tätigkeit des Gewerbeaufsichtsamtes. Hier geht es zum einen um die Kontrolle von Lebensmittelhandelsbetrieben oder Hotels und Gaststätten auf Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Ich habe einen Fall erlebt, in dem ein Gastwirt kurz vor der Schließung seines Lokals stand, weil seine funktionstüchtigen und sauberen Kühleinrichtungen teilweise noch mit Holzwänden versehen waren, statt gekachelt oder aus Edelstahl zu sein. Daneben sind gewerberechtliche Vorgaben zu beachten, beispielsweise über das Vorhalten von Sanitäranlagen in Gaststätten. Hier gibt es das speziell zu beachtende Gaststättengesetz. Die Genehmigungsmöglichkeiten für Gastronomiebetriebe hängen stark davon ab, welchen Status das jeweilige Gebiet hat, ob es ein Gewerbegebiet, ein Mischgebiet oder beispielsweise ein reines Wohngebiet ist.

Daneben sind regelmäßig Brandschutzauflagen zu beachten,   Lärmbegrenzungen und die Vorgabe von Öffnungszeiten. Im Zusammenhang mit den beiden zuletzt genannten Punkten ist zu beobachten, daß diese oftmals im Raum München wesentlich strenger geahndet werden, als beispielsweise in Berlin.

Sehr strenge Auflagen und Vorgaben gelten im Bereich der Gesundheitspflege, beispielsweise über die Hygiene in Arztpraxen oder Kliniken.

 

Gewerberecht Starnberg & München

 

 

 

 

 

 

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