Recht der Baugenehmigung (Baurecht) & Bauplanungsrecht
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Der Otto Normalverbraucher wird verwaltungsrechtlich am Häufigsten konfrontiert mit dem öffentlichen Baurecht und dem Bauplanungsrecht, insbes. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Hier ist es ganz wichtig, dass die jeweiligen Auslegungsfristen eingehalten werden und die Einwendungen vollständig und lückenlos vorgetragen werden, da möglicherweise später ein lückenhafter oder defizitärer Vortrag nicht mehr nachgeholt werden kann. Das bereitet dann Probleme, wenn sich einer oder mehrere Bürger entschlossen haben, gegen einen Bebauungsplan ein sog. Normenkontrollverfahren einzuleiten, das bei der zweiten Instanz in Bayern, also dem Verwaltungsgerichtshof in München, beginnt. Ein solches Normenkontrollverfahren ist ein schwieriges und aufwendiges Verfahren, das dann große Probleme bereitet, wenn im Verfahren über den Bebauungsplan Einwendungsdefizite vorhanden waren.
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