Widerspruchsverfahren Verwaltungsrecht
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Früher war im gesamten Verwaltungsrecht grundsätzlich ein Widerspruchsverfahren notwendig, das dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet war. Dieses Widerspruchsverfahren ist in Bayern und in anderen Bundesländern teilweise abgeschafft worden, weil sich gezeigt hat, dass in der Regel im Widerspruchsverfahren die behördliche Ausgangsentscheidung bestätigt wurde und somit der Gang zum Gericht schneller und sinnvoller ist. Es gibt Bereiche, in denen alternativ ein Widerspruchsverfahren oder sogleich das Prozessverfahren beschritten werden können, der Bürger kann also wählen.
Weiterführende Links:
Allgemeines Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Ermessen Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Beamtenrecht/ Versetzung
Dienstfähigkeit
Feststellungsklage im Verwaltungsrecht
Gleichbehandlungsgrundsatz im Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht
Untätigkeitsklage Verwaltungsrecht