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Widerspruchsverfahren Verwaltungsrecht

Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Früher war im gesamten Verwaltungsrecht grundsätzlich ein Widerspruchsverfahren notwendig, das dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet war. Dieses Widerspruchsverfahren ist in Bayern und in anderen Bundesländern teilweise abgeschafft worden, weil sich gezeigt hat, dass in der Regel im Widerspruchsverfahren die behördliche Ausgangsentscheidung bestätigt wurde und somit der Gang zum Gericht schneller und sinnvoller ist. Es gibt Bereiche, in denen alternativ ein Widerspruchsverfahren oder sogleich das Prozessverfahren beschritten werden können, der Bürger kann also wählen.

 

Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht in Starnberg und München - Ausführliche Informationen zu Widerspruchsmöglichkeiten gegen behördliche Entscheidungen

 

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