Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die Dienstunfähigkeit spielt im Beamtenrecht eine erhebliche Rolle.
Hierbei ist zu beachten, dass es für die verschiedenen Beamten keinen einheitlichen Maßstab gibt. An die Dienstunfähigkeit eines Polizeibeamten, der an der Front arbeitet, sind andere Maßstäbe anzulegen, als bei der Dienstunfähigkeit bei einem Verwaltungsbeamten oder Richter.
Es muss beachtet werden, dass die Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht nicht immer endgültig und dauerhaft sein muss.
Ich habe erlebt, dass ein junger Polizeibeamter wegen Rückenproblemen als dienstunfähig vorzeitig pensioniert wurde und dann nach einigen Jahren (vielleicht weil er gar so munter herumgesprungen ist als Fischer und Sportler) eine Aufforderung bekam, sich erneut beim Polizeiarzt vorzustellen, damit geprüft werden könne, ob er wieder Dienst tun kann.
Der dienstunfähige Beamte tut also gut daran, sich insoweit etwas zurückhaltender zu bewegen.
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