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Verkehrsstrafrecht

Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Das Verkehrsstrafrecht ist das Strafrecht, das mit dem Straßenverkehr zusammenhängt, ob als Fußgänger, Radfahrer, Pkw-/Lkw-Fahrer oder auch mit einem Pferdegespann.

Das Verkehrsstrafrecht ist in keinem einheitlichen Gesetzeswerk geregelt und es gelten im Straßenverkehr die üblichen Delikte, wie fahrlässige Tötung, Körperverletzung aber auch die speziell für den Straßenverkehr geschaffenen Delikte, wie Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c StGB oder Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB.

Häufig erkennen Teilnehmer am Straßenverkehr nicht, dass neben der strafrechtlichen Sanktion (Anklage bei Gericht) auch noch danach hinsichtlich des Führerscheins die Verwaltungsbehörde ab einer bestimmten Verletzungsschwere Probleme machen kann, auch wenn die 8 Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis noch nicht erreicht sind. So wird man in der Regel mit zusätzlichen Schritten der Verwaltungsbehörde mit Hinblick auf den Führerscheinentzug oder die Anordnung der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen müssen, wenn man Mehrfachtäter war oder mit über 1,6 Promille erwischt wurde.

Die Ahndung zunächst im Strafverfahren und dann als Verwaltungsverfahren widerspricht ausdrücklich nicht dem Verbot der Mehrfachbestrafung, sondern gilt allgemein als zulässig.

Gerade dieses Verhältnis zwischen dem Strafverfahren einerseits und der Tätigkeit der Verwaltungsbehörde hinsichtlich Ihres Führerscheins andererseits gilt es zu beherrschen. Ich kann Ihnen hier aber besonders gut helfen, weil ich nicht nur ein seit Jahrzehnten erfahrener Strafverteidiger bin, sondern zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das heißt, das verwaltungsrechtliche Instrumentarium mit der Führerscheinbehörde zu kämpfen, beherrsche ich besonders gut neben der Strafverteidigung.

Das Problem mit der Verwaltungsbehörde ist ein komplett eigenständiges Verfahren, welches nach vollständig anderen Gesetzen abläuft, die der normale Strafverteidiger nicht kennt. Weil ich aber nicht nur Strafverteidiger bin, sondern auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist dies also für derartige Fälle die perfekte Kombination.

 

Verkehrsstrafrecht München & Starnberg

 

 

 

 

 

 

Weiterführende Links:

Anwalt
Ermessen Verwaltungsrecht
Führerscheinentzug durch die Verwaltungsbehörde
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Verjährungsfristen im Strafrecht
Widerspruchsverfahren Verwaltungsrecht