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Steuerstrafrecht

Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Das Steuerstrafrecht und das Wirtschaftsstrafrecht hängen sehr stark zusammen. Beim Steuerstrafrecht ermittelt zunächst die Bußgeld- und Strafsachen-Stelle des Finanzamtes, die hierbei die gleichen Befugnisse hat, wie die Staatsanwaltschaft. Gerade im Steuerstrafrecht ist es sehr wichtig, dass der Verteidiger die steuerlichen Zusammenhänge genau versteht, sie genau nachvollziehen kann und dies mit einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auch absichert. Gerade im Steuerstrafrecht gibt es verschiedene Betrachtungsmöglichkeiten, die eine Tat in dem einen oder anderen Licht erscheinen lassen.

Hier ist genau abzugrenzen, ob nur steuerliche Fehler bei der Veranlagung oder Erklärung gemacht wurden, oder ob ein strafrechtlich relevanter Vorsatz dahinter steht.

 

Steuerstrafrecht München Starnberg

 

 

 

 

 

 

 

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