Hausdurchsuchung
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Hausdurchsuchungen sind häufiger als man denkt. Sie finden in einer Vielzahl der Fälle in steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren statt, weil gerade in diesen Fällen die Verfolgungsbehörden Zahlenmaterial zu hinterzogenen oder nicht abgeführten Steuern finden wollen. Bedenken Sie bitte, dass eine Haudurchsuchung auch darin bestehen kann, dass Ihr Computer mitgenommen wird.
Hausdurchsuchungen beginnen häufig früh am Morgen und sehr überraschend. Wenn also morgens um halb sieben bei Ihnen an der Türe jemand klingelt, der eine Hausdurchsuchung durchführen will, sollten Sie die Nerven behalten und sich erst einmal den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen. Ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss ist eine Hausdurchsuchung (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nicht zulässig. Hier sollten Sie darauf achten, dass die Hausdurchsuchung kein größeres Ausmaß hat, als in dem Beschluss angeordnet wurde. Häufig werden die Durchsuchungen mit großem Personalaufwand durchgeführt, ein bis zwei Staatsanwälte und 5-10 Polizisten sind keine Seltenheit.
Bitte bedenken Sie, dass bei der Hausdurchsuchung möglichst weder von Ihnen noch von Ihrer Familie Angaben zur Sache gemacht werden sollten, die dann später große Probleme bereiten. Auch dem Vorschlag eines noch so sympathischen Polizeibeamten oder Staatsanwalts zu folgen, dass eine freimütige Äußerung die Aussichten auf eine milde Strafe verbessern würde, sollten Sie mit großer Vorsicht begegnen. Sehr häufig erinnern sich die Amtspersonen an solche Zusagen oder Ankündigungen, die in der Regel mündlich geschehen, nicht.
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