Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung
Verfahrenskostenhilfe ist bei Scheidungs- und Familiensachen relativ häufig. Wenn eine oder beide Parteien geringe Einkünfte haben, können sie Verfahrenskostenhilfe bei Gericht beantragen, was gleich zu Beginn des Verfahrens der Fall sein sollte. Wenn die Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, was bei Scheidungen sehr häufig ist, dann bezahlt die Justiz zunächst den Rechtsanwalt und das Gericht und die Gerichtskosten, behält sich jedoch vor in späteren Jahren bei besseren Verhältnissen diese Beträge zurückzufordern.
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