Unterhalt volljähriges Kind
Ein volljähriges Kind erhält nur dann Unterhalt, wenn es sich in einer erfolgversprechenden Berufsausbildung befindet. Beide Eltern sind dem volljährigen Kind gegenüber im Gegensatz zum minderjährigen Kind barunterhaltspflichtig.
Eine Berufsausbildung bleibt erfolgversprechend auch dann, wenn ein volljähriges Kind einmal in der Schule sitzengeblieben ist oder nach drei Semestern das Studienfach ändert.
Nicht mehr erfolgversprechend ist eine Ausbildung nur dann, wenn man nach vernünftiger Würdigung nicht davon ausgehen kann, dass noch ein Abschluss erreicht werden kann.
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