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Dienstfähigkeit

Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Die Dienstfähigkeit des Beamten ist eine der Grundlagen seiner Tätigkeit. Wird die Dienstfähigkeit eingeschränkt oder wird der Beamte dienstunfähig, dann gibt es die vorzeitige oder einstweilige Versetzung in den Ruhestand. Gegen beide Maßnahmen ist uneingeschränkt das gerichtliche Verfahren zulässig.

 

Dienstfähigkeit Starnberg & München - vorzeitige Versetzung von Beamten bzw. Staatsdienern in den Ruhestand in Bayern

 

Weiterführende Links:

Besonderes Verwaltungsrecht
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Beamtenrecht/ Versetzung
Feststellungsklage im Verwaltungsrecht
Gleichbehandlungsgrundsatz im Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht
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Dr. jur. Franz Sußner
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