Dienstfähigkeit
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die Dienstfähigkeit des Beamten ist eine der Grundlagen seiner Tätigkeit. Wird die Dienstfähigkeit eingeschränkt oder wird der Beamte dienstunfähig, dann gibt es die vorzeitige oder einstweilige Versetzung in den Ruhestand. Gegen beide Maßnahmen ist uneingeschränkt das gerichtliche Verfahren zulässig.
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