Wirtschaftsjurist
Der Wirtschaftsjurist ist keine besondere Qualifikation, sondern es handelt sich hier eher um einen unscharfen Begriff: Es ist ein Jurist, der überwiegend mit wirtschaftlichen Lebenssachverhalten beschäftigt ist und auf den diese Sachverhalte betreffenden Rechtsgebieten eine erhebliche Erfahrung haben sollte. Bei diesen parallelen Kenntnissen des Wirtschaftsjuristen, der Rechtsanwalt sein sollte, ist auch die unternehmerische Einschätzung des zu beurteilenden oder zu regelnden Sachverhaltes von Bedeutung. Er muss insbesondere entscheiden, wann er einen Steuerberater oder einen Insolvenzverwalter zusätzlich hinzuzieht. Es gibt auch den „Wirtschaftsjurist FH“, das ist ein eigenes Studium, das jedoch mit seinem Abschluss nicht berechtigt, die Referendarzeit zu beginnen, die der Zulassung als Rechtsanwalt vorgeschaltet ist.
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