Kanzlei Dr. Sußner
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Verjährungsfristen Strafrecht

Die Verjährungsfristen im Strafrecht betragen zwischen 30 Jahren (bei Taten, die mit lebenslangen Freiheitsstrafen bedroht sind) und bis zu 3 Jahren bei leichten Strafgesetzen. Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht ohne Rücksicht auf Schärferungen oder Milderungen. Mord verjährt überhaupt nicht.

 

Verjährung Strafrecht München & Starnberg - anwaltliche Information zur Verjährung von Straftaten

 

Weiterführende Links:

Strafrecht
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Pflichtverteidiger
Steuerverkürzung
Steuerhinterziehung (Strafe)
Untreue
Verjährungsfristen im Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht

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Dr. jur. Franz Sußner
Rechtsanwalt
Mandate im Raum Starnberg, München und Oberbayern

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