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Strafverteidigung

Die Strafverteidigung ist die anwaltliche Tätigkeit in einem Strafprozess gegen einen Mandanten für diesen das Beste zu erreichen.

Die hohe Kunst der Strafverteidigung besteht zunächst einmal in der kaufmännischen und menschlichen Einschätzung des Umfeldes, in welchem der Vorwurf erhoben wird. Bei der Strafverteidigung gibt es auch strategische Elemente zu beachten.

Häufig ist eine öffentliche Hauptverhandlung für den Mandanten wesentlich schädlicher und unangenehmer als ein diskret empfangener und ergangener Strafbefehl, der vorher von einem klugen Verteidiger ausgehandelt wurde. So muss man bedenken, dass eine Strafe von bis zu 90 Tagessätzen nach dem Bundeszentralregistergesetz nicht als Vorstrafe erscheint, wenn ein Strafregisterauszug, beispielsweise durch einen Arbeitgeber, verlangt wird.

Andererseits sind Strafen über 60 Tagessätzen bereits gefährlich für Waffenbesitzer oder Jäger, da dann das Risiko besteht, dass die Behörde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verneint. Wenn man sich für die Abwicklung im Strafbefehlsverfahren dann entschieden hat, weil dies nach sorgfältiger Sachverhaltsprüfung der sinnvollste Weg ist, muss versucht werden unter dem großzügigen Angebot einer Erhöhung des Tagessatzes unter eine dieser gefährlichen Grenzen zu gelangen, was leider nicht immer gelingt. Es gibt Staatsanwälte und Gerichte, denen ist letztlich egal, wie sich der zu zahlende Betrag von beispielsweise € 10.000,00 oder € 5.000,00 zusammensetzt; manche jedoch legen Wert darauf, dass der Betrag nicht über die Höhe des Tagessatzes definiert wird, sondern über seine Anzahl.

Strafverteidigung sollte möglichst früh beginnen, also dann, wenn der Mandant das erste Mal erfährt, dass gegen ihn ermittelt wird. Dass sich in einem frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens bereits ein Verteidiger bestellt, ist entgegen weit verbreiteter Ansicht kein Verdachtsmerkmal; wird dies jedoch aus strategischen Gründen zunächst unterlassen, dann muss der Sachverhalt zumindest zwischen Verteidiger und Mandant ausführlich und sorgfältig besprochen werden.

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