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Sorgerecht

Das Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht, einem minderjährigen Kind gegenüber Entscheidungen zu treffen und für die Erziehung zu sorgen. Es steht während des Bestehens der Ehe aber auch nach Scheidung beiden Eheleuten zu, es sei denn, es gibt besondere Umstände, die die alleinige Übertragung des Sorgerechts rechtfertigen.

Dieser Beitrag stellt lediglich eine Definition dar, und bietet einen kurzen Überblick. Für weitere Informationen siehe meine Ausführungen unter „Gemeinsames Sorgerecht“.

Sorgerecht Starnberg & München - Informationen über Rechte und Pflichten bei minderjährigen Kindern, gemeinsames Sorgerecht und Übertragung des Sorgerechts durch das Familiengericht

 

Weiterführende Links:

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