Gerichtskosten Scheidung
Die Gerichtskosten bei der Scheidung werden vom Gericht festgesetzt und auf beide Parteien jeweils zur Hälfte verteilt. Sie richten sich nach dem Streitwert des Scheidungsverfahrens, der in der Regel (mit Zu- und Abschlägen für Vermögen und Kinder) das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Parteien ist (komplette Gerichtskosten Scheidung). Deswegen tragen auch im Scheidungsverfahren beide Parteien die Kosten ihres jeweiligen eigenen Rechtsanwaltes. Wurde eine einvernehmliche Scheidung wegen überschaubarer Verhältnisse mit nur einem Rechtsanwalt durchgeführt, so ist darauf zu achten, dass geregelt wird, dass der andere Teil die Hälfte der Kosten dieses Anwalts übernimmt.
Weiterführende Links:
Familienrecht
Düsseldorfer Tabelle
Einvernehmliche Scheidung
Familiengericht
Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung
Scheidung Ablauf
Scheidungsstreitwert
Trennungsvereinbarung