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Gemeinsames Sorgerecht

Das gemeinsame Sorgerecht ist ohnehin gesetzlich geregelt. Dieses steht während des Bestehens der Ehe beiden Eltern gemeinsam zu. Die Familiengerichte sprechen heute auch bei der Scheidung beiden Eltern gemeinsam die elterliche Sorge zu, was somit der Regelfall ist.

Wenn Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, sondern dauernd getrennt leben oder geschieden sind, kann jeder der beiden die Übertragung des Sorgerechtes auf ihn allein verlangen, wenn der andere Teil zustimmt und das Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, nicht widerspricht.

Eine Übertragung des Sorgerechtes auf einen allein ist auch dann möglich, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf einen Teil dem Wohle des Kindes am besten entspricht. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn es hierfür gewichtige Gründe gibt (negativer Einfluss eines Elternteiles auf das Kind, beispielsweise durch Alkoholismus).

Gemeinsames Sorgerecht in Starnberg & München - Informationen über den gerichtlichen Standard heute und Möglichkeiten wie das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben wird

 

Weiterführende Links:

Familienrecht
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Einvernehmliche Scheidung
Familiengericht
Kindesunterhalt
Scheidung Ablauf
Selbstbehalt Unterhalt
Sorgerecht
Trennungsjahr
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