Kanzlei Dr. Sußner
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Selbstanzeige (richtig)

Eine Selbstanzeige ist dann richtig, wenn es sich für den fraglichen Zeitraum um eine umfassende Darstellung der steuerlichen Verhältnisse (Steuererklärung) handelt und unverzüglich die hinterzogene Steuer samt Strafzinsen nachbezahlt wird.

Siehe „Selbstanzeige“.

 

Selbstanzeige richtig in München & Starnberg - Informationen zur Stellung einer fehlerfreien Selbstanzeige im Steuerstrafrecht

 

Weiterführende Links:

Strafrecht
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Betrug
Leichtfertige Steuerverkuerzung
Probleme mit der Steuerfahndung
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Selbstanzeige (Steuer)
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Dr. jur. Franz Sußner
Rechtsanwalt
Mandate im Raum Starnberg, München und Oberbayern

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