Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland, der also dann vorliegt, wenn keine abweichenden (notariellen) Regeln getroffen werden. Die Gütergemeinschaft liegt nur dann vor, wenn sie ausdrücklich vereinbart wird (und wovon abzuraten ist).
Weiterführende Links:
Familienrecht
Düsseldorfer Tabelle
Einvernehmliche Scheidung
Gemeinsames Sorgerecht
Gerichtskosten Scheidung
Kindesunterhalt
Unterhaltspflicht
Scheidung Ablauf
Scheidungsstreitwert
Sorgerecht