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Zugewinnausgleich

Wenn eine Ehe geschieden wird, dann kann der sog. Zugewinnausgleich verlangt werden. Der Zugewinnausgleich vergleicht zum Zeitpunkt des Endes der Ehe die Vermögen beider Eheleute mit dem Anfangsvermögen, und wer in der Ehe mehr Zugewinn hatte, muss dem anderen insoweit einen Ausgleich bezahlen. Bei der Berechnung des Vermögenszuwachses während der Ehe ist jedoch der sog. Inflationsverlust herauszunehmen.

 

Zugewinnausgleich Muenchen & Starnberg

 

 

 

 

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